§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Allein die Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG, Am Wiesengrund 2, 01917 Kamenz, Deutschland (nachfolgend Sachsen Fahnen genannt) ist für alle Rechtsgeschäfte Vertragspartner. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt; ihrer Geltung wird gleichzeitig widersprochen. Soweit Regelungen dieser Bedingungen unter dem Vorbehalt einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung stehen, gilt dies nur für Individualvereinbarungen, nicht für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der andere Vertragspartner in den Vertrag einbezieht.
§ 2 Vertragsabschluss
An Angebote fühlt sich Sachsen Fahnen längstens für den Zeitraum eines Monats ab Angebotsabgabe gebunden. Die Verkaufsberater und Außendienstmitarbeiter von Sachsen Fahnen sind nur zur Vermittlung von Verträgen berechtigt. Sie besitzen keinerlei Vertretungsbefugnis zum Abschluss, Aufhebung oder zur Änderung von Verträgen. Verträge zwischen Sachsen Fahnen und dem Auftraggeber kommen erst durch eine Bestätigung in Textform zustande. Mündliche Nebenabreden zwischen den Mitarbeitern von Sachsen Fahnen und dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt worden sind.
§ 3 Preise
Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.). Zudem gelten sie nur unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellter Druckdaten, die entsprechend den Informationen zu den Druckvorlagen der Sachsen Fahnen grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen werden von Sachsen Fahnen nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt. Kleinaufträge unter 100 EUR werden ohne Abzug von Skonto per Nachnahme oder gegen Vorkasse auf Kosten des Auftraggebers zum Versand gebracht. Abholung ab Werk erfolgt ausschließlich gegen Barzahlung. Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche durch Material- oder Lohnerhöhungen verursacht werden, ist Sachsen Fahnen berechtigt, eine Preisänderung im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen. Enthält die Preiserhöhung eine Steigerung von mehr als 5 % des ursprünglichen Gesamtpreises, so kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers
Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass Sachsen Fahnen rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlicher Vorlagen und Dateien gelangt. Bei den Druckdaten haftet ausschließlich der Auftraggeber dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von Sachsen Fahnen zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen sind und bleiben ausschließliches Eigentum der Sachsen Fahnen, unterliegen deren Urheberrecht und dürfen nur im Einvernehmen mit Sachsen Fahnen verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Vielmehr werden sämtliche Auftragsunterlagen in Form von Produktionsdaten nur maximal sechs Wochen aufbewahrt, um diese bei einer gegebenenfalls beauftragten Wiederholung der Aufträge nutzen zu können. Auf eine solche Aufbewahrung besteht seitens des Auftraggebers jedoch kein Anspruch. Eine Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
§ 5 Anfertigung nach Vorlagen, Mehr- oder Minderlieferung
Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Auftraggebers wird Sachsen Fahnen diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt sind, behält sich Sachsen Fahnen vor und stellen keinen Reklamationspunkt dar. Dies gilt auch für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5 % sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.
§ 6 Versand und Lieferung
Angegebene und vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, Sachsen Fahnen hat ausdrücklich die Gewähr für die Einhaltung einer Lieferfrist übernommen. Ein voraussichtlich genannter Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Leistung oder Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen (s. auch § 11 Haftung). Die Waren werden auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers versendet. Transport- und Verpackungskosten trägt der Auftraggeber. Kommt es infolge von Umständen, die Sachsen Fahnen nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Fertigung oder Lieferung, so haftet Sachsen Fahnen nicht. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen sowie das Fehlen oder die verspätete Übergabe notwendiger Druckdaten, Unterlagen oder Zeichnungen. Sachsen Fahnen ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die für den Versand verwendeten Kartons beim Entsorgungspartner oder direkt bei Sachsen Fahnen kostenfrei entsorgen zu lassen. Mit der Rücknahme der Verpackung wurde die Firma NERU GmbH & Co. KG, Neschwitzer Str. 66, 01917 Kamenz, Deutschland beauftragt.
§ 7 Verwendungshinweise
Die Prüfung und ggf. Schaffung aller technischen und rechtlichen, insbesondere auch baurechtlichen, Voraussetzungen für den Einsatz der Produkte von Sachsen Fahnen, obliegt allein dem Auftraggeber. Sachsen Fahnen übernimmt weder hierfür noch für die Geeignetheit der Produkte für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck irgendeine Haftung, es sei denn, Sachsen Fahnen fällt insoweit grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zur Last. Eine Haftung der Sachsen Fahnen wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen durch den Auftraggeber oder wegen unsachgemäßer oder ungeeigneter Montage des jeweiligen Produktes durch diesen, wird ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, Sachsen Fahnen fällt grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zur Last. Die Produkte von Sachsen Fahnen unterliegen, insbesondere bei Außenanwendung, unterschiedlichsten Witterungs- und Umwelteinflüssen. Diese, und die Art des Produktes (z.B. Fläche, Material, Konfektion, Montagetechnologie) haben entscheidenden Einfluss auf die Voraussetzungen für einen sachgemäßen und sicheren Einsatz des jeweiligen Produktes sowie insbesondere auch auf dessen Haltbarkeit. Sachsen Fahnen empfiehlt daher zur Reduzierung vorgenannter Unwägbarkeiten die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Gegebenheiten und Witterungsbedingungen vertrauten Projektanten. Der Auftraggeber sollte generell die Konfektions- und Montagempfehlungen der Sachsen Fahnen vor Auftragserteilung abfordern. Die Produktgarantie der Sachsen Fahnen beschränkt sich auf die zeitlich begrenzte Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit, jeweils unter Laborbedingungen.
§ 8 Gewährleistung
Die Rüge offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware in Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) bei Sachsen Fahnen geltend gemacht wird. Voraussetzung aller Gewährleistungsverpflichtungen ist die Einräumung der Möglichkeit zur Untersuchung der mutmaßlich, fehlerhaften Ware durch Rücksendung derselben an Sachsen Fahnen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware weiterverarbeitet hat. Warenüblicher Verschleiß, insbesondere durch die Ingebrauchnahme, stellt keinen Reklamationsgrund dar. Bei berechtigter Mängelrüge hat Sachsen Fahnen das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware. In diesem Fall trägt Sachsen Fahnen die notwendigen Versandkosten. Erst wenn die Nacherfüllung mehrfach fehlgeschlagen oder dem Auftraggeber ansonsten unzumutbar ist, hat dieser das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers beträgt 1 Jahr ab Versand der Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Diese Haftungserleichterung der Verjährung gilt nicht für Fälle der Haftung der Sachsen Fahnen wegen Vorsatz oder Fälle, in denen der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen worden ist. Sie gilt auch nicht im Fall einer Haftung von Sachsen Fahnen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und auch nicht im Fall der Haftung für sonstige Schäden, soweit diese sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sachsen Fahnen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 9 Zahlung
Bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum (für die Fristwahrung ist der Eingang auf dem Konto der Sachsen Fahnen maßgeblich) wird ein Skonto von 2 % gewährt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere Rechnungen des Auftraggebers offen stehen, deren Fälligkeit bereits überschritten ist. Wechsel- und Scheckzahlungen sind nur zulässig, wenn sie durch Sachsen Fahnen ausdrücklich zugestanden wurden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen und Nebenforderungen im Eigentum der Sachsen Fahnen. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Auftraggeber tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Sachsen Fahnen ab. Sachsen Fahnen nimmt diese Abtretung an. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte an Sachsen Fahnen erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.
§ 11 Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit in den hier vorliegenden AGB nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sachsen Fahnen, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z. B. hat Sachsen Fahnen dem Auftraggeber die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sachsen Fahnen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; insoweit haftet Sachsen Fahnen nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten wird von Sachsen Fahnen sehr ernst genommen. Die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer rechtlicher Vorgaben ist für Sachsen Fahnen eine Selbstverständlichkeit. Sachsen Fahnen hat daher technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen um sicherzustellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von Sachsen Fahnen als auch von den zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten, beachtet und eingehalten werden. Sofern Auftraggeber Fragen oder Anregungen zum Thema Datenschutz oder Geheimhaltung haben, steht Sachsen Fahnen zur Klärung dessen auch unter info@sachsenfahnen.de zur Verfügung. Die vom Auftraggeber Sachsen Fahnen zur Erledigung eines Auftrages mitgeteilten Daten, insbesondere Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls auch Telefon- und Fax.-Nummer sowie alle, für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten, werden bei Sachsen Fahnen gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben und auf einer Anlage der Elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Die so von Sachsen Fahnen erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung der Bestellung des Auftraggebers erforderlichen Umfang, an Dritte (z. B. Paketdienste, Warenversicherungen etc.) weitergegeben.
§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen deutschen Recht des BGB und HGB. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Nur für Unternehmer, Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, gilt: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG, Am Wiesengrund 2, 01917 Kamenz, Deutschland. In allen anderen Fällen gilt Kamenz als Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Enthalten der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Sollte eine der genannten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: August 2023